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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HP Fahrzeugtechnik GmbH, Schaffhausen

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HP Fahrzeugtechnik GmbH, Schweizersbildstrasse 23, 8207 Schaffhausen, und ihren Kundinnen und Kunden. Sie betreffen sämtliche Service‑, Reparatur‑ und Werkstattleistungen, den Verkauf von Fahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie die Vermietung von Fahrzeugen (Mietfahrzeuge).

Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundschaft sind nur gültig, wenn sie von der HP Fahrzeugtechnik GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

  1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung eines Auftragsformulars,
  • Annahme einer schriftlichen Offerte oder Auftragsbestätigung (inkl. E-Mail), oder
  • Übergabe des Fahrzeugs mit klarer Arbeits‑ oder Mietanweisung und Annahme durch die HP Fahrzeugtechnik GmbH.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bedeutende Abweichungen werden der Kundschaft im Voraus mitgeteilt.

  1. Preise und Zahlung (Werkstatt/Handel)

Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Die Zahlung ist, sofern keine andere Vereinbarung besteht, bei Abholung des Fahrzeugs oder bei Übergabe der Ware fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld, EC‑/Kreditkarte oder nach Absprache Rechnung.

  1. Übergabe und Abholung von Werkstattfahrzeugen

Nach Mitteilung über die Fertigstellung ist das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
Bei Annahmeverzug darf die HP Fahrzeugtechnik GmbH Standgebühren pro Tag erheben und das Fahrzeug auf Kosten und Risiko der Kundschaft einstellen.

  1. Werkstattleistungen, Ersatzteile und Gewährleistung

Die HP Fahrzeugtechnik GmbH führt sämtliche Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Fahrzeugtechnik aus. Eingebaute Ersatzteile entsprechen den technischen Anforderungen; gebrauchte oder nicht originale Teile werden nur nach vorheriger Absprache verwendet.

Für Werkstattleistungen gilt, sofern nicht anders vereinbart und gesetzlich zulässig, eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Rechnungsdatum.

Die Gewährleistung umfasst die kostenlose Nachbesserung nachweislich mangelhafter Arbeiten. Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatz von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

  1. Haftung

Die HP Fahrzeugtechnik GmbH haftet für Schäden am Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden oder das ihrer Hilfspersonen entstehen, im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Für leicht fahrlässig verursachte indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschliesslich entgangenem Gewinn) ist die Haftung, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen.

  1. Probefahrten und Fahrzeugbewegungen

Die Kundschaft stimmt zu, dass ihr Fahrzeug im Rahmen der Auftragsausführung für Diagnose‑, Prüf‑, Probefahrten oder Überführungen bewegt werden darf.

  1. Altteile und Entsorgung

Ausgebaute Teile gehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in das Eigentum der HP Fahrzeugtechnik GmbH über und werden umweltgerecht entsorgt oder verwertet.

Wünscht die Kundschaft die Rückgabe von Altteilen, ist dies bei Auftragserteilung mitzuteilen.

Besondere Bestimmungen für Mietfahrzeuge

Die folgenden Bestimmungen ergänzen Ziffer 1 bis 8 für sämtliche Mietverträge über Fahrzeuge der HP Fahrzeugtechnik GmbH.

  1. Vertragsabschluss und Reservierung

Ein Mietvertrag entsteht durch Unterzeichnung des Mietvertrages oder Annahme des Fahrzeugs durch den Mieter.
Reservierungen sind verbindlich. Bei Stornierungen kann eine Gebühr je nach Zeitpunkt anfallen (z. B. 50 % des Mietpreises bei weniger als 24 Stunden Vorlauf).

  1. Mietervoraussetzungen

Der Mieter bzw. berechtigte Fahrer muss:

  • mindestens 20 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B, und
  • keine schwerwiegenden Verkehrsdelikte oder Fahreignungsmängel aufweisen.

Der Vermieter kann einen Mietvertrag ablehnen oder kündigen, wenn diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind.

  1. Mietdauer, Preise und Kilometerregelung
  • Die Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag.
  • Preise gelten inkl. MWST, vereinbarter Grundkilometer und Vollkaskoversicherung.
  • Treibstoff, Parkgebühren, Bussen oder Drittgebühren sind nicht enthalten.
  • Mehrkilometer: CHF 0.50 – 1.00 pro km (je nach Fahrzeugkategorie).
  • Tankregelung: Fahrzeug ist mit gleichem Füllstand zurückzugeben; fehlender Treibstoff wird mit Pauschale ergänzt.
  • Verspätete Rückgabe: Zuschlag von 20 % auf Tagespreis oder Berechnung eines weiteren Miettags.
  1. Kaution und Zahlung

Vor Mietbeginn kann eine Kaution von CHF 200.00 bis 500.00 verlangt werden.
Die Miete ist im Voraus oder bei Fahrzeugübergabe zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug:

  • Mahngebühr CHF 25.00
  • Verzugszins 5 % p.a.

Geschäftskunden können eine Rechnungsstellung vereinbaren.

  1. Fahrzeugnutzung, Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters

Das Mietfahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern benutzt werden.
Eine Untervermietung oder Weitergabe ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

Verboten sind insbesondere:

  • Fahrten ins Ausland ohne Zustimmung,
  • Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben,
  • Abschlepp‑ oder Anhängereinsätze ohne Genehmigung.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, Betriebsmittel regelmässig zu prüfen und offensichtliche Mängel sofort zu melden.
Er haftet für sämtliche Schäden, übermässige Abnutzung oder Verunreinigungen im Rahmen der Versicherungsdeckung und Selbstbehalte.
Reinigungskosten bei starker Verschmutzung betragen mindestens CHF 100.00 oder nach effektivem Aufwand.

  1. Versicherung und Schadenfall

Das Mietfahrzeug ist Haftpflicht‑ und vollkaskoversichert gemäss Mietvertrag.
Die Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bei Eigenschäden haftet der Mieter bis zur Höhe des Selbstbehaltes und allfälliger nicht gedeckter Schäden.

Im Schadenfall ist der Mieter verpflichtet:

  • den Vermieter unverzüglich zu informieren,
  • die Polizei zu benachrichtigen, sofern nötig, und
  • ein Unfallprotokoll auszufüllen.

Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten sind zu unterlassen.

  1. Übergabe und Rückgabe

Übergabe und Rückgabe erfolgen grundsätzlich während der Öffnungszeiten der HP Fahrzeugtechnik GmbH, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Zustand des Fahrzeugs (Schäden, Kilometer und Tankstand) wird gemeinsam protokolliert.

Das Fahrzeug ist sauber, vollgetankt (gemäss Übergabe) und ohne nicht gemeldete Schäden zurückzugeben.

Verspätete Rückgaben sowie fehlender Treibstoff oder neue Schäden werden nachbelastet.

  1. Kündigung und Rücktritt

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn wesentliche Vertragsverstösse vorliegen, insbesondere:

  • falsche Angaben,
  • Verstösse gegen Nutzungs‑ oder Zahlungspflichten,
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Bereits entstandene Kosten und Schäden bleiben geschuldet.

Im Übrigen gelten die Stornobedingungen gemäss Ziffer 9.

  1. Datenschutz

Personendaten werden gemäss der aktuellen Datenschutzerklärung bearbeitet.

Die Kundschaft erklärt sich einverstanden mit der Verarbeitung zur:

  • Vertragsabwicklung,
  • Terminorganisation,
  • Bonitätsprüfung und
  • Kundenkommunikation.
  1. Änderungen der AGB

Die HP Fahrzeugtechnik GmbH kann diese AGB jederzeit ändern.
Massgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, abrufbar auf der Website oder in den Geschäftsräumen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Schaffhausen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Stand: Januar 2026

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